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Versicherungslexikon

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Rechnungszins
Die zweite wichtige Größe für die Kalkulation einer Lebensversicherung ist neben der Sterbetafel der Rechnungszins. Der Rechnungszins muss besonders vorsichtig kalkuliert werden, um auch in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen erwirtschaftet werden zu können. Derzeit liegt er bei 3,25 %und ist gesetzlich festgeschrieben. Die Sparbeiträge der Lebensversicherung werden mit diesem Rechnungszins verzinst. Im Rahmen der Überschussbeteiligung müssen die darüber hinaus durch die Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Zinsgewinne zu mindestens 90 % den Kunden wieder gutgeschrieben werden.(Stand 2008)

Rehabilitation
Die Arbeitskraft soll durch Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden. In der Regel schließen sie sich an eine stationäre Heilbehandlung an. Die Rentenversicherungsträger sind für die Kostenübernahme zuständig.

Rendite
Aus dem Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur Ablaufleistung ergibt sich die Rendite einer Lebensversicherung. Von den versicherten Leistungen ist sie vor allem abhängig: die Rendite liegt deutlich niedriger als bei einer Lebensversicherung mit geringem Todesfallschutz und ohne Zusatzversicherungen, wenn die Versicherung bspw. hohen Todesfallschutz und auch noch eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung beinhaltet.

Rentengarantiezeit
Beim Tod der versicherten Person gewährleistet die Rentengarantiezeit nach Rentenbeginn, dass bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit die garantierte Altersrente zuzüglich der Leistungen aus der Gewinnbeteiligung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen weiterhin ausgezahlt wird. Die ggf. vereinbarte Witwen- / Witwerrente wird anschließend gezahlt. Sofern eine Witwen- / Witwerrente vereinbart wurde, wird diese lebenslang, aber garantiert für die Dauer der vereinbarten Rentengarantiezeit, ggf. an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt, wenn die versicherte Person vor Altersrentenbeginn stirbt. Statt der bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch ausstehenden Renten kann verlangt werden, daß eine entsprechende Kapitalabfindung an die versorgungsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt wird, wenn beide versicherten Personen innerhalb der Rentengarantiezeit sterben.

Rentenversicherung
Zum Ablauf der Versicherung wird bei einer privaten Rentenversicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt. Die aufgeschobene Rentenversicherung wird von der sofort beginnenden Rentenversicherung unterschieden.

Restschuldversicherung
Eine spezielle Form der Risikolebensversicherung ist Restschuldversicherung. Sie dient der Sicherung der noch verbleibenden Zahlungsverpflichtungen bei einem annuitätisch getilgten Darlehn. Der restliche Kredit wird im Todesfall mit der Versicherungsleistung getilgt.

Risikolebensversicherung
Die Absicherung eines Kapitals im Todesfall zur Versorgung der Hinterbliebenen wird durch eine Risikolebensversicherung – häufig auch Todesfallversicherung genannt - geboten. In der Regel werden die auch hier anfallenden Überschüsse direkt mit dem Beitrag verrechnet und reduzieren diesen. Diese Form der Lebensversicherung ist bei der Absicherung eines Darlehns z. B. zur Finanzierung des Kaufpreises einer Immobilie von besonderer Bedeutung. Bei bestimmten Ereignissen kann eine Risikolebensversicherung durch das Umtauschrecht in eine kapitalbildende Lebensversicherung umgetauscht werden.

Risikoprüfung
Die Ergebnisse der Gesundheitsprüfung und zusätzliche Angaben – wie z. B. zum Beruf oder zu riskanten Sportarten – werden im Rahmen der Risikoprüfung ausgewertet. Ob das Risiko angenommen wird, d.h. ob der Vertrag zur Unterzeichnung kommt, wird danach entschieden. Ein besonders hohes Risiko wird in manchen Fällen (bspw. körperlich anstrengende Berufe für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) nur mit einem sogenannten Risikozuschlag versichert.

Rückkaufswert
Als Rückkaufswert oder Rückvergütung bezeichnet man den Betrag, der bei der Kündigung einer Lebensversicherung erstattet wird. In der Regel ist noch kein Rückkaufswert im ersten Jahr nach Vertragsabschluss vorhanden. Da für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen und das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt, werden dem Kunden aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet.

Rücktrittsrecht in der Lebensversicherung
Voraussetzung: Bereits bei Antragstellung werden dem Kunden die vollständigen Verbraucherinformationen übergeben. Nach Erhalt der Police hat der Kunde ein 14tägiges Rücktrittsrecht, wenn er den Erhalt aller Verbraucherinformationen dem Versicherer quittiert und über dieses Recht informiert wurde. Beim Versicherer liegt die Nachweispflicht. hat der Kunde alle Unterlagen rechtzeitig erhalten, wurde aber nicht über das Rücktrittsrecht belehrt, so gilt ab Zahlung des ersten Beitrags ein einmonatiges Rücktrittsrecht.





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