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Pferdehalterhaftpflicht

Pferdehalterhaftpflicht







Zu den wichtigsten Tierhalterversicherungen gehört neben der privaten Haftpflichtversicherung auch die Pferdeversicherung. Wird einem Dritten durch das Pferd ein Schaden zugefügt, so haftet der Pferdehalter bei nicht ausreichendem Versicherungsschutz mit all seinem jetzigen und auch zukünftigen Vermögen und dies kann unter gewissen Umständen einen finanziellen Ruin bedeuten. Mit einer Pferdeversicherung sind alle Personenschäden, sowie Sach- und Vermögensschäden abgedeckt. Da es sich bei Pferde um sehr große Tiere handelt und dementsprechend hoch ein Schaden ausfallen kann, sollte auch bei der Deckungssumme nicht gespart werden und relativ hoch gewählt werden. Viele Anbieter sorgen mit speziellen Tarife auch dafür, dass bei der Versicherung eines zweiten Pferdes sehr gute Rabatte angeboten werden und zu einem sehr günstigen Beitrag ein erstklassiger Versicherungsschutz besteht. In Deutschland stellt nach dem Gesetz schon allein die Haltung von Tieren eine Gefahr dar. Man spricht hier auch von der sogenannten Gefährdungshaftung und dies besagt, dass ein Tierhalter auch ohne eigenes Verschulden zur Haftung herangezogen wird.



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Leistungen der Pferdeversicherung:
Bei einer Pferdeversicherung sind sowohl der Halter des Pferdes, als auch Fremdreiter mitversichert. In der Regel sind Schäden, sie an Personen entstehen am teuersten. Vor allem dann, wenn dem Geschädigten durch den Unfall bleibende Schäden entstehen oder gar ein Invaliditätsfall daraus wird. Hier ist es wichtig, dass die Deckungssumme sehr hoch gewählt ist. So kann schon bei vielen Versicherungen mit einer geringen Eigenbeteiligung schon deutlich unter 100 Euro Monatsbeitrag ein Pferd mit einer Deckungssumme von 5 Millionen Euro versichert werden.

Noch günstiger sind Versicherungen für Fohlen oder auch für Pferde, die nicht geritten werden. Achten sollte man auch darauf, dass im Versicherungsschutz auch die Teilnahme an Reitturnieren oder Pferderennen mitversichert sind. Auch Wanderritte oder sogenannte Distanzritte sollten auf jeden Fall in den Leistungen enthalten sein. Viele Versicherungen sind zwar günstig, bieten aber teilweise keinen Versicherungsschutz bei Schäden, die durch das Pferd im Mietstall, in einer Box oder auch im Pferdetransporter verursacht werden. Auch hier sollte dringend darauf geachtet werden, dass diese Fälle im Leistungsumfang enthalten sind. Die Deckungssumme kann aber auch auf bis zu 20 Millionen Euro erhöht werden, wenn dies für nötig gehalten wird. Vor allem bei sehr edlen und teuren Pferden ist dies sicher eine Überlegung wert.

Möglich sind auch Pferdeversicherungen, bei denen die Pferde-OPVersicherung bereits mit integriert ist. Auch dies sollte ganz nach den individuellen Bedürfnissen überlegt werden und kann durchaus günstiger sein, als zwei getrennte Versicherungen. Hat man mehrere Pferde, so sollte darauf geachtet werden, dass man für diese bei einer Versicherung auch entsprechende Rabatte erhält.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.

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