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Hundehalterhaftpflicht

Hundehalterhaftpflicht







Für jeden Hundebesitzer ist eine Hunde-Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss und nicht zu entbehren. Viele Menschen glauben noch immer, dass ein Schaden, der durch einen Hund verursacht wird, von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen werden. Doch dies ist nur bei kleinen Haustieren der Fall. Wird durch einen Hund ein Schaden an einem Dritten verursacht, wie etwa Personenschaden, Sach- oder Vermögensschaden, so springt hier die Hunde-Haftpflichtversicherung ein. Ist diese nicht vorhanden, so muss der Hundehalter mit seinem persönlichen Kapital dafür haften und dies kann unter Umständen eine sehr teure Angelegenheit werden. Solch ein verursachter Schaden kann bis hin zum finanziellen Ruin des Hundehalters führen.



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Leistungen der Hunde-Haftpflichtversicherung:
Eine Hunde-Haftpflichtversicherung bietet jedem Schutz, der einen Hund beaufsichtigt. Dies kann der Halter selbst sein, aber auch eine zur Betreuung beauftragte Person. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um Familienmitglieder handelt, oder Personen aus dem Freundeskreis. Auch Nachbarn und Bekannten können mit der Beaufsichtigung des Tieres beauftragt werden und kommen dadurch in den Versicherungsschutz. Ein Schaden durch einen Hund ist oftmals schneller verursacht als man denkt. Vor allem durch den Spieltrieb eines Hundes kann schnell etwas passieren. Dies kann der Radfahrer sein, der durch den Hund zu Fall gebracht wird oder auch ein Unfall im Straßenverkehr, wenn der Hund plötzlich auf die Straße rennt.

Es kann auch durchaus vorkommen, dass jedes sonst noch so zahme Tier plötzlich einmal doch zubeißt und einen anderen Menschen dadurch mehr oder weniger schwer verletzt. Ist man in solchen Fällen nicht versichert, so kann man ein Leben lang dafür zur Kasse gebeten werden. Vor allem wenn bei einem Unfall Menschen verletzt werden, kommen für Behandlungskosten, einen möglichen Verdienstausfall und gegebenenfalls auch noch Schmerzensgeld schnell Kosten zusammen, die alles Erdenkliche übersteigen. Viele Versicherungsunternehmen bieten zu einer Hunde-Haftpflichtversicherung auch noch Sonderleistungen an. So können beispielsweise die Welpen des versicherten Hundes kostenfrei mitversichert werden. Auch für Mietsachschäden gibt es Sonderversicherungen, die nicht nur für die Mietwohnung gelten, sondern beispielsweise auch für Schäden durch den Hund in einem Hotelzimmer.

Allerdings sollte berücksichtigt werden, dass Schäden durch den Hund an den eigenen Gegenständen, nicht versichert sind. Wirft ihr Hund zum Beispiel ihr Laptop herunter und dieses geht durch den Sturz kaputt, so springt hier die Hunde-Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden ein. Bevor man eine solche Hunde-Haftpflichtversicherung abschließt, sollte im Vorfeld immer ein genauer Vergleich bei den Anbietern vorgenommen werden. Nur so kann man für seinen Vierbeiner nicht nur die günstigste Versicherung sondern auch die beste finden.



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Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein 14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.





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