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Verkauf Ihrer Lebensversicherung

Verkauf Ihrer Lebensversicherung







Sie benötigen Geld? Wollen aber keinen Kredit aufnehmen weil die Raten nicht finanzierbar sind? Sie haben schon genug monatliche Ausgaben, die für genügend finanzielle Belastung sorgen? Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihre Kapital-Lebensversicherung zu kündigen? Dies wäre eine wirklich gute Alternative. Sie meinen das geht nicht? Oh doch, das geht. Haben Sie schon einmal von dem LV-Doktor gehört? Er holt für Sie die eingezahlten Beiträge zuzüglich einer angemessenen Verzinsung für Sie zurück.



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Dabei ist zu beachten und wichtig, das dies nicht nur gilt, wenn Sie die Lebensversicherung gerade kündigen wollen, sondern auch bei Ihren bereits gekündigten oder abgelaufenen Verträgen. Bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft Ihnen jederzeit der LV-Doktor. Doch wer verbirgt sich hinter dem LV-Doktor und was ist das genau? Der LV-Doktor ist eigentlich die Firma ProConcept AG aus Halle/Saale. Dieses Unternehmen ist eine Prozessfinanzierungsgesellschaft und hat sich mit ausgewählten Rechtsanwaltskanzleien darauf spezialisiert, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegen die oft übermächtig erscheinenden Konzerne zu unterstützen.

Aus der Sicht des Unternehmens und damit auch aus Sicht des LV-Doktors, ist fast jede Kapitalversicherung, das gilt übrigens auch für fondsgebundene Versicherungen, anfechtbar und alle eingezahlten Beiträge sind zu erstatten. Hierzu führt der LV Doktor bereits Musterverfahren für mehr als 50.000 Versicherungskunden. Angenommen werden Kapital-Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie auch fondsgebundene Rentenund Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht. Angenommen werden Kapital- Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie auch fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungsverträge nach deutschem Recht. Dagegen werden Direktversicherungen, Pensionskassen, Riesterrenten (Förderrenten) oder Rüruprenten nicht angenommen, weil diese keinerlei Erfolgsaussichten versprechen. Verträge, die bereits gekündigt wurden, werden generell nach verhandelt um damit weitere Erlöse für Sie zu erzielen. Nach aktuellen Statistiken gibt es in Deutschland über 200 Millionen solcher Verträge. Und all diese Verträge bergen erhebliches Erstattungspotenzial in sich.

Für die eigentliche Entstehung des LV-Doktors waren diese Statistiken der Hauptgrund. Jegliche Anfechtung dieser Verträge richtet sich immer gegen das jeweilige Unternehmen und die im Vertrag verankerten Klauseln. Am meisten Erfolg auf Anfechtbarkeit und Reklamationsfähigkeit besteht vor allem bei der klassischen Kapital-Lebensversicherung oder der privaten Rentenversicherung. Aber auch die fondsgebundene sowie die englische Lebensversicherung kann zur Anfechtung beim LV-Doktor eingereicht werden. Bereits eine Vielzahl der Verträge konnten außergerichtlich beigelegt werden und die Versicherer haben im Regelfall die zu Unrecht abgezogenen Gelder und sogar die komplett eingezahlten Beiträge zurück erstattet. Es lohnt sich also auch für Sie prüfen zu lassen, ob Sie nicht auch zu diesem Klientel gehören und Anspruch auf eine ordentliche Rückerstattung haben. Wenden Sie sich an den LVDoktor und Sie werden vom Erfolg durchaus positiv überrascht sein.







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