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Deutsche Familienversicherung AG: Pferdehalterhaftpflicht

Deutsche Familienversicherung AG: Pferdehalterhaftpflicht





Pferdehaftpflichtversicherung


Nach dem deutschen Gesetz unterliegt jeder Besitzer und Halter eines Pferdes der so genannten Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Schädigung durch das Pferd von Gesundheit oder Vermögen eines Dritten, der Halter dafür haftbar ist. Dies ist auch der Fall wenn man selbst kein Verschulden am Schaden hat. Deshalb sollte man sich mit einer Haftpflichtversicherung schützen. Die Pferdehaftpflichtversicherung der Deutschen Familienversicherung AG, auch DFV genannt, leistet hier bei berechtigten Schadensersatzforderungen Hilfe und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Diesen Schutz erhalten Sie zu niedrigen Konditionen mit Topleistungen.

Bei der Pferdehaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht wurden, versichert. Zu den Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung, zählen z.B. durch das Pferd verursachte Flur- und Deckschäden, entgeltliche Reitbeteiligungen, Schäden an fremden Transportanhängern und an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gebäuden oder Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden und Koppeln. Weiter sind bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV Gastreiter bzw. Fremdreiter-Risiken ebenfalls mit abgedeckt. Dabei gilt der Versicherungsschutz der Pferdehaftpflichtversicherung in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten bis zu 3 Jahren Dauer weltweit. Ausgenommen davon sind lediglich die USA und auch Kanada. Voraussetzung ist, dass das versicherte Tier bei Vertragsabschluss im Meldegebiet der Bundesrepublik Deutschland gehalten wurde.

Als versichert gilt bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV der Pferdehalter selbst sowie der Tierhüter und Tierpfleger, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Bei der DFV können Sie zwischen zwei Tarifmodellen wählen. Dies ist abhängig von der Größe des Pferdes. Bis zu einer Höhe von 148 cm Stockmaß des Pferdes erhalten Sie bereits zu einem Jahresbeitrag von nur 49 Euro einen perfekten Versicherungsschutz. Übertrifft Ihr Tier dieses Stockmaß dann erhalten Sie den Versicherungsschutz der DFV für einen Jahresbeitrag von 85 Euro. Bei beiden Tarifvarianten haben Sie eine Versicherungsdeckungssumme in Höhe von 12 Mio. Euro. Weitere Leistungen, die im Schadensfall gedeckt werden, sind feste Reitbeteiligungen, Ausgleich von Flurschäden, Versicherungsschutz bei Kutsch- und Schlittenfahrten, Schäden an fremden Transportanhängern, Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden oder Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden oder Koppeln. Auch bei der Teilnahme an Reitturnieren, Leistungsschauen oder auch Umzügen bei festlichen Anlässen, kommt die Pferdehaftpflichtversicherung der DFV für mögliche Schäden auf.

Automatisch mitversichert sind auch mögliche Fohlen der versicherten Pferde und auch alle Gastreiter sind im Falle eines Unfalles oder Schadens in der Leitungsbreite der abgesicherten Schadensfälle mit abgedeckt. Für Sie ist es damit nicht notwendig, Mitglied in einem Verband oder einem Verein zu sein. Auch als Privatmann und normaler Pferdebesitzer genießen Sie den Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV in vollem Umfang. Überlegen Sie nicht langen und vertrauen Sie sich und Ihr Tier dem Schutz der Deutschen Familienversicherung AG an und Sie erhalten zu hervorragenden Konditionen auch Topleistungen.
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